Die Vereinigung Cartons du Coeur, Lebensmittelhilfe Aargau, bildet eine juristische Persönlichkeit nach Art. 60 ff. ZGB und den nachstehenden statutarischen Bestimmungen. Sie hat ihren Sitz in 5024 Küttigen, Kanton Aargau.
Die Vereinigung steht hilfesuchenden Mitmenschen auf Grund ihrer Anfrage bei, indem sie ihnen Lebensmittel und andere wichtige Produkte für den Lebensunterhalt überreicht. Die Hilfesuchenden werden mit den für ihre Probleme zuständigen öffentlichen Institutionen in Verbindung gebracht. Die Hilfebedürftigen erhalten keine finanzielle Unterstützung von der Vereinigung.
Die Vereinigung besteht aus Aktiv- und Passivmitglieder.
Als Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen aufgenommen werden, welche die Interessen der hilfsbedürftigen Menschen unterstützen wollen.
Die Mitgliedschaft wird mit mündlicher Beitrittserklärung und mit Bezahlung des Mindestmitgliederbeitrages sowie des entsprechenden Aufnahmebeschlusses der Vereinsversammlung begründet.
Der Austritt erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Austrittserklärung, welche per Jahresende und unter Berücksichtigung einer halbjährlichen Kündigungsfrist zu erfolgen hat.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Charta der Vereinigung zu respektieren und einzuhalten.
Die Mitglieder sind zu absolutem Stillschweigen über die hilfebeziehenden Personen verpflichtet. Die Missachtung dieser Schweigepflicht hat den sofortigen Ausschluss zur Folge.
Wenn ein Mitglied den Zielsetzungen der Vereinigung entgegenwirkt oder dem Ansehen des Vereins abträgliche Aktivitäten entfaltet, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der mit eingeschriebenem Brief zu eröffnende Beschluss des Ausschlusses erfolgt in der Regel nur nach vorheriger Anhörung des betroffenen Vereinsmitgliedes.
Innert dreissig Tagen nach Zustellung des Vorstandbeschlusses über den Ausschluss hat das betroffene Mitglied ein Recht des Rekurses an die Vereinsversammlung, welcher mit schriftlicher Erklärung einzureichen ist.
Das Erlöschen der Mitgliedschaft bewirkt den Verlust von allfällig bestehenden Ansprüchen auf das Vereinsvermögen. Das austretende Vereinsmitglied schuldet ausstehende sowie laufende Mitgliederbeiträge.
Es haftet für die Verbindlichkeiten der Vereinigung ausschliesslich das Vereinsvermögen; die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen
Die Vereinigung Les Cartons du Coeur im Aargau ist eine Regionalstelle der in der Westschweiz entstandenen Organisation. Les Cartons du Coeur im Aargau ist jedoch eine selbstständige Vereinigung basierend auf den Bestimmungen der Charta. Sie ist politisch, religiös und wirtschaftlich unabhängig.
Die Organe der Vereinigung bestehen aus folgenden Einheiten:
Die Vereinsversammlung:
Die Versammlung setzt sich aus den Mitgliedern zusammen, welche tatsächlich an
der Versammlung teilnehmen.
Sie wird durch den Vorstand bei Bedarf einberufen oder wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt.
Sie wählt aus der Mitte der Mitglieder den Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Revisoren dürfen Mitglieder der Vereinigung sein, aber nicht Teil des Vorstandes oder der Logistik-Gruppe.
Die Logistik-Gruppe wird durch den Vorstand gewählt.
Die Versammlung behandelt sämtliche ihr durch die Statuten oder durch das Gesetz vorbehaltenen Geschäfte.
Sie kann die Statuten modifizieren und die Auflösung der Vereinigung beschliessen.
Im Falle der Auflösung der Vereinigung beschliesst die Versammlung über die Verwendung der Aktiven des Vereins. Das Vermögen hat an Organisationen, welche gleiche oder ähnliche Ziele wie Cartons du Coeur verfolgen oder an das Gemeinwesen zu fliessen. Die Aktiven dürfen nicht zweckentfremdet werden oder an die Vereinsmitglieder zurückfliessen.
Stimmrecht:
Die Mitglieder haben in der Versammlung das gleiche Stimmrecht.
Juristische Personen gelten als ein Mitglied und üben das Stimmrecht durch einen bevollmächtigten Vertreter aus.
Im Falle von Stimmengleichheit fällt dem Versammlungsvorsitzenden ein Stichentscheid zu.
Aenderungen der Statuten, Auflösung der Vereinigung oder Zusammenschlüsse mit anderen Vereinen erfordern ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Protokoll:
Über die Vereinsversammlung wird ein Protokoll geführt. Die Beschlüsse werden
chronologisch protokolliert. Das Protokoll ist vom Protokollführer und dem
Vereinspräsidenten zu unterzeichnen.
Der Vorstand:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
Der Vorstand leitet die Vereinigung, vertritt diese nach aussen, leitet die Versammlung, verwaltet das Vereinsvermögen, vollzieht Versammlungsbeschlüsse und beschliesst über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern. Der Vorstand besitzt eine Finanzkompetenz von CHF 5'000.- pro Fall und Jahr um, wenn es die Umstände verlangen, sofort handeln zu können.
Revisoren:
Die Revisoren sind verpflichtet, nach Ablauf des Rechnungsjahres die Bilanz und
die Betriebsrechnung zu prüfen und der Versammlung jährlich schriftlichen Bericht
und Antrag zu stellen.
Logistik-Gruppe:
Die Logistik-Gruppe wird vom Vorstand gewählt, die Zahl der Mitglieder ist variabel.
Er wird geleitet durch einen Vorsteher/ eine Vorsteherin als Verbindungsperson zwischen
dem Vorstand und den Verantwortlichen der Sektoren. Pro Sektor wird eine
verantwortliche Person bestimmt.
Die Logistik-Gruppe hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
Die Einnahmen der Vereinigung setzen sich zusammen aus:
Die Vereinigung darf keine finanziellen Verpflichtungen oder Schulden (Kredite, Hypotheken) eingehen.
Die Mittel finden Verwendung für Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung entsprechen und zur Deckung der üblichen Kosten der Vereinsverwaltung.
Die Rechnung der Vereinigung ist jeweils per 31. Dezember des Jahres abzuschliessen.
| Küttigen, 15. Januar 1997 | |||
| 1. Revision der Statuten, | 3. März 1999 | Cartons du Coeur | |
| 2. Revision der Statuten, | 7. März 2001 | Regionalstelle Aargau | |
| 3. Revision der Statuten, | 7. März 2006 | Postfach 22 | |
| 4. Revision der Statuten, | 6. März 2007 | 5024 Küttigen |